Über Podologie

Pous, podos, griechisch = der Fuß
logos = Wort, Sinn, Rede; bezeichnet in der Regel die Wissenschaft zum Gebiet
Podologie = Die Lehre des Fußes


Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde  dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt. Die Ausbildung an einer staatl. Anerkannten Ganztagsschulen dauert 2-3 Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß

Sie ist als Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die mit pflegerischen Maßnahmen  zu tun hat, nicht aber mit Pflege im Sinne der Kosmetik. Der Podologe führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbstständig  fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische  Veränderungen am Fuß, die medizinische Behandlung erfordern.

Zu den Aufgabengebieten gehört, das korrekte Kürzen der Nägel, die Behandlung von verpilzten Nägeln,das Entfernen von schmerzhaften Schwielen, Hühneraugen und sonstigen Verhornungen. Ebenso das Behandeln von eingewachsenen Fußnägeln mittels sanfter Spangentechniken, die Prophylaxe am Fuß des Diabetikers und das rechtzeitige Erkennen von Folgeschäden und die entsprechende Beratung und Schulung der Patienten.

Bindeglied zwischen  Patient, Arzt, Orthopädieschuhtechniker und Physiotherapeut

Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, die Verbesserung und die  Wiederherstellung der normalen Funktion von Haut und Nägel an den Füßen. Dadurch können  schwerwiegende Folgeschäden, wie z.B. Amputationen bei Risikopatienten, vermieden werden. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen, verantwortet die Podologin eine  Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und -methoden.

Die Podologin arbeitet bei diesen Tätigkeiten eng mit dem betreuenden Hausarzt zusammen. Bei insulinpflichtigen Diabetikern kann der Arzt unter Umständen die Fußpflege verordnen. In diesen Fällen würden die Kosten der Behandlung, nach Rücksprache mit der Krankenkasse, übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Podologin über geeignete Räumlichkeiten und die technische Ausstattung verfügt sowie die Kassenzulassung besitzt.

Strenge Kontrollen der Gesundheitsämter

Selbstverständlich arbeite ich nach den vorgegebenen Bestimmungen. Für meine Arbeit nutze ich keimfreie, sterilisierte und einzeln abgepackte Instrumente, so dass eine Ansteckung von einem Patienten zum Nächsten ausgeschlossen ist. Um die Zulassung der Praxis zu behalten, sieht der Gesetzgeber außerdem vor jährlich Nachweise über besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu fordern.

All dies bedeutet für Sie eine höhere fachliche Qualität der Versorgung. Es geht der Podologin also nicht ausschließlich um die Schönheit Ihrer Füße, sondern vor allem um die Gesundheit. Durch die staatlich geprüfte Ausbildung ist sie hierzu in besonderem Maße befähigt.